Artikel 11 – Bund-Länder-Pakt Klimatransformation
Der Bund-Länder-Pakt bündelt Kapazitäten und sorgt für einheitlichen, schnellen Vollzug der Klimatransformation – ohne neue Pflichtaufgaben für Länder/Kommunen. Er knüpft an die Harmonisierungsvorschriften in Artikel 17 ff. an (Once-Only, Open-Data, IT-Sicherheit, Monitoring).
- Zweck & Prinzipien. Der Pakt dient der Beschleunigung, Entlastung und Vereinheitlichung im föderalen Vollzug. Er respektiert die Zuständigkeiten der Länder; er arbeitet mit Anreizen (Safe-Harbor, Pauschalen, Boni), nicht mit Zwang.
- Rechtsform & Abschluss. Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit den Ländern eine Verwaltungsvereinbarung zu schließen. Mindestinhalte nach Abs. 3–9 sind verbindlich; Details werden in der Vereinbarung und in nachgeordneten Verwaltungsvorschriften präzisiert.
- Safe-Harbor-Muster & Standards. Übernahme der Muster und Standardwerke aus Art. 8a/8b und Art. 17 ff. (z. B. LCC/CO₂-Vergabebausteine, MRV-Kits, NDZ-Rahmenverträge). Unveränderte Anwendung entfaltet eine widerlegliche Vermutung der Recht-/Beihilfekonformität (Safe-Harbor).
- Personal-/Einsatzpool. Einrichtung eines gemeinsamen Expertenpools (Vergabe/Beihilfe, Genehmigung, MRV/IT, Wärmeplanung, NDZ/Flex). Entsendungen sind befristet; Einsatz nach einheitlichen SLAs. Finanzierung und Kostenerstattung nach Abs. 7.
- Fristen & SLAs. Länder/Kommunen, die am Pakt teilnehmen, wenden die Fristenlogik aus Art. 8b an (Vollständigkeits- und Entscheidungsfristen, enge Stop-the-Clock). Ein öffentliches Fristen-Dashboard wird über Art. 17.14 (AR-VO) gespeist.
- Once-Only, Daten & IT. Verbindliches Daten-/Schnittstellenprofil gemäß Art. 17.12 (ID-VO) und 17.14 (AR-VO): eID/bundID, offene APIs, QES/QSeal, einheitliche Datenmodelle/Versionierung. Bereits übermittelte Daten dürfen nicht erneut angefordert werden (Once-Only).
- Mitfinanzierung & Pauschalen. Der Bund leistet pauschale Beiträge zu Vollzugskosten und Einsätzen aus dem Wirtschaftsplan des TFK (Art. 3) bzw. Haushaltsmitteln. Die Vereinbarung legt quotal fest: Einsatzpauschalen, Projekt-Enablement-Pauschalen (z. B. bis 3 %), sowie optionale Bonuszahlungen bei SLA-Einhaltung. Kommunalbuchung: nach Art. 17.7 (KH).
- Monitoring & Transparenz. Einheitliche KPIs (Durchlaufzeiten, Genehmigungsquoten, Soft-Cost-Anteil, zusätzliche CR-Mengen) werden vierteljährlich als Open-Data gemäß Art. 17.14 veröffentlicht; Ampel-Trigger bei Abweichungen.
- Beteiligung & Länderbeirat. Ein Länderbeirat wird vor Erlass/Änderung einschlägiger Verordnungen und Muster (Art. 8a/8b, 17.12, 17.17, 17.14) angehört; Stellungnahmen werden veröffentlicht. Kein Vetorecht.
- Streitbeilegung. Schlichtungsgremium (Bund/Länder, unabhängige Fachperson) mit 30-Tage-Frist; Ergebnisse werden dokumentiert. Rechtsschutz im Übrigen nach den allgemeinen Regeln.
- Sunset & Review. Der Pakt wird jährlich evaluiert (Art. 17.14). Ohne Erneuerung endet er nach 36 Monaten (Sunset); Anpassungen sind im Einvernehmen möglich.
- Kohärenz: Dieser Artikel verweist für Technik/IT/Monitoring auf Art. 17.12 (ID-VO), 17.17 (EN-VO) und 17.14 (AR-VO); doppelte Detailregeln werden vermieden.
- Anreize statt Zwang: Teilnahme bringt Safe-Harbor, Einsatzzugriff und Pauschalen; Nichtteilnahme bleibt ohne Sanktion.