Artikel 15 – Katastrophenschutz, Vorsorge und Resilienzförderung
Prävention zuerst, klarer Umgang mit Risiken und schneller Wiederaufbau nach Build-Back-Better. Öffentliche Mittel folgen transparenten Risikozonen; Wiederaufbau an unveränderten Hochrisikostandorten wird vermieden. Übungen, Beteiligung und offene Daten erhöhen die Handlungsfähigkeit vor Ort.
Monitoring & Warnung. Klima- und Extremwetter-Monitoring durch die Klima-Transformationsagentur; barrierefreie Warnungen. Daten-/Schnittstellenstandards nach Art. 17 ff.
Risikozonen & Raumordnung (Bund-Länder). Der Bund setzt einheitliche Rahmenkriterien für Klima-Risikozonen (Hochwasser, Hitze, Sturm, Waldbrand, Dürre); die Länder weisen Zonen aus und integrieren sie in Raum-/Bauordnungsrecht. Methodik/Geodaten via Art. 17 ff/VO.
Förderkonditionen (Build-Back-Better). Öffentliche Wiederaufbau- und Vorsorgemittel sind an Verlagerung, Anpassung oder geordneten Rückzug geknüpft, wenn ein Standort in Hochrisikozone liegt. Ausnahmen/Härtefälle per VO mit Begründungs- und Sicherungspflichten.
Resilienz-Standards. Wiederaufbau erfolgt mit resilienzsteigernden Bau-/Infrastrukturstandards (z. B. Retention, Schwammstadt, Hitzeschutz, Redundanz). Standardkatalog/Musterlösungen nach Art. 17 ff/VO.
Versicherungs- und Risikopool. Einrichtung eines öffentlich-privaten Risikopools (Rückversicherungsfenster) mit Versicherern/Sozialversicherungen; Staatliche Mittel dürfen keinen Wiederaufbau am identischen Hochrisiko-Standort erzwingen. Governance/Datenaustausch/Kompatibilität (z. B. Solvency) per VO; IT/Transparenz nach Art. 17 ff.
Lernen nach Ereignissen. Ereignis- und Lernberichte (Schäden, Wirkung der Vorsorge, Anpassungsbedarf); ohne Maßnahmenbeschluss keine weitere Bundesförderung für den identischen Risikokonflikt am selben Standort.
Übungen & Beteiligung. Jährliche sektorübergreifende Übungen; Kommunen bieten mindestens zwei öffentliche Beteiligungsformate pro Jahr (hybrid, barrierefrei). Mustern/SLAs siehe Art. 17 ff.
Digitale Tools & Qualifizierung. Förderung von Simulations-/Planungstools, Risiko-GIS, offenen Lehrmaterialien; Schulungen für Einsatz-/Bauverwaltungen. Open-Data/IT nach Art. 17 ff.
Verzahnung mit Instrumenten. Transformationskredit (Art. 3) und Transformationsförderung (Art. 4) sind für Resilienz-/Anpassungsinvestitionen nutzbar. Carbon-Rewards (Art. 5) nur bei zusätzlichem Klimanutzen; Doppelzählung ausgeschlossen.
Verordnungsermächtigung. Bundesregierung konkretisiert Rahmendefinitionen, Zonen-Methodik, Standardkatalog sowie Parameter des Risikopools. Notifizierungen/Koordination und Open-Data-Pflichten gem. Art. 17 ff.