Artikel 8 – Klimadividende
Die Klimadividende macht den CO₂-Preis sozial fair: Alle dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen erhalten den gleichen Betrag pro Kopf – einfach, digital, regelmäßig. Ziel der Klimadividende ist es, die Klimadividende regressiv wirkende Effekte der THG-Bepreisung zu kompensieren.
- Zweck & Prinzip: Pro-Kopf-Rückverteilung klimapolitischer Einnahmen; jede anspruchsberechtigte Person erhält den gleichen Jahresbetrag.
- Finanzierung: Vorrangige Zuführung der Einnahmen aus Art. 7; ergänzende Mittel gemäß Harmonisierung (Art. 17). Quoten/Verwendung siehe Art. 7.
- Anspruch: Personen mit dauerhaftem gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet; Näheres in Art. 8a (VO/VwV).
- Bemessung: Jahresbetrag = Poolmittel / Anspruchsberechtigte abzgl. Glättungsrücklage. Mechanismus in Art. 8a.
- Auszahlung: Digital/barrierefrei in regelmäßigen Intervallen; Details in Art. 8a.
- Minderjährige: Zahlung auf ein zweckgebundenes Zukunftskonto mit definierten zulässigen Verwendungen; Details Art. 8a.
- Schutz: Unpfändbar, nicht abtretbar, nicht anrechenbar auf bedarfsgeprüfte Sozialleistungen; Fachgesetze werden harmonisiert (Art. 17).
- Transparenz: Jährlicher Bericht zu Einnahmen, Auszahlungen, Reserve, Empfängerkreisen; Open Data (Art. 17.14).