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Artikel 8 – Klimadividende

Die Klimadividende macht den CO₂-Preis sozial fair: Alle dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen erhalten den gleichen Betrag pro Kopf – einfach, digital, regelmäßig. Ziel der Klimadividende ist es, die Klimadividende regressiv wirkende Effekte der THG-Bepreisung zu kompensieren.

  1. Zweck & Prinzip: Pro-Kopf-Rückverteilung klimapolitischer Einnahmen; jede anspruchsberechtigte Person erhält den gleichen Jahresbetrag.
  2. Finanzierung: Vorrangige Zuführung der Einnahmen aus Art. 7; ergänzende Mittel gemäß Harmonisierung (Art. 17). Quoten/Verwendung siehe Art. 7.
  3. Anspruch: Personen mit dauerhaftem gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet; Näheres in Art. 8a (VO/VwV).
  4. Bemessung: Jahresbetrag = Poolmittel / Anspruchsberechtigte abzgl. Glättungsrücklage. Mechanismus in Art. 8a.
  5. Auszahlung: Digital/barrierefrei in regelmäßigen Intervallen; Details in Art. 8a.
  6. Minderjährige: Zahlung auf ein zweckgebundenes Zukunftskonto mit definierten zulässigen Verwendungen; Details Art. 8a.
  7. Schutz: Unpfändbar, nicht abtretbar, nicht anrechenbar auf bedarfsgeprüfte Sozialleistungen; Fachgesetze werden harmonisiert (Art. 17).
  8. Transparenz: Jährlicher Bericht zu Einnahmen, Auszahlungen, Reserve, Empfängerkreisen; Open Data (Art. 17.14).